Kirchengemeinderat

Der Kirchengemeinderat als Leitungsorgan

Der Kirchengemeinderat (KGR) und der Pfarrer leiten gemeinsam die Gemeinde. Dieses Prinzip bezieht sich auf Apostelgeschichte 14, 23: „Sie setzten in jeder Gemeinde Älteste ein...“.
Der KGR trifft die wesentlichen Entscheidungen für das Gemeindeleben, die Verwaltung und die geistliche Ausrichtung.

  1. Leitung im Team:
    Im Neuen Testament wird Gemeindeleitung meist von mehreren Ältesten ausgeübt. (vgl. Apg. 14, 23: „Sie setzten aber in jeder Gemeinde Älteste ein...“).
  2. Geistliche Verantwortung:
    Leiter tragen Verantwortung für Lehre, geistliches Wachstum und das Wohl der Gemeinde. Sie sollen leiten, lehren, schützen und nötigenfalls auch ermahnen (vgl. 1. Petrus 5, 2: „Weidet die Herde Gottes, die euch anvertraut ist...“).
  3. Vorbildfunktion:
    Leiter sollen ein vorbildliches Leben führen. 1. Timotheus 3, 2-7, „Ein Bischof soll untadelig sein, Mann einer Frau, nüchtern, besonnen...“.
  4. Dienende Haltung und Bevollmächtigung:
    Leitung geschieht im Dienst an der Gemeinde (vgl. Markus 10, 43-44: „Wer groß sein will unter euch, der soll euer Diener sein...“). Der Dienst der Leitung besteht vor allem darin, Mitarbeiter zu begleiten und für ihren Dienst zu bevollmächtigen (vgl. Epheser 4, 11)
  5. Jesus im Zentrum:
    Die Leitung orientiert sich an Jesus Christus als dem Haupt der Gemeinde (vgl. Kolosser 1, 18: „Er ist das Haupt des Leibes, nämlich der Gemeinde...“).

Im Alltag bedeutet das: Entscheidungen werden gemeinsam getroffen, verschiedene Gaben kommen zum Einsatz, und Leitung geschieht im Geist der Verantwortung vor Gott und der Gemeinde.

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